Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Warum ist Barriere-Freiheit wichtig?

Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Das steht im Gesetz:
„Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin“.
Die Abkürzung ist: BIKTG Bln.

Es gibt auch Regeln für Barriere-Freiheit im Internet.
Diese Regeln stehen in der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“.
Die Abkürzung ist: BITV.

Darum gibt es diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wo finden Sie die Erklärung in schwerer Sprache?

Ganz unten auf der Seite ist ein hellgrünes Feld.
Dort steht: Erklärung zur Barrierefreiheit.
Klicken Sie auf diesen Link.

Was steht in der Erklärung?

In der Erklärung steht:
Wie barrierefrei ist diese Internet-Seite?

Es gibt 3 Möglichkeiten:

  • Die Seite ist barrierefrei.
  • Die Seite ist zum Teil barrierefrei.
  • Die Seite ist nicht barrierefrei.

Unsere Internet-Seite ist zum Teil barrierefrei.
Welche Bereiche nicht barrierefrei sind, steht in der Erklärung.
Den Link finden Sie hier.

Warum ist die Erklärung Pflicht?

Alle öffentlichen Stellen müssen eine Erklärung zur Barriere-Freiheit haben.
Zum Beispiel:

  • Schulen
  • Behörden
  • andere öffentliche Einrichtungen

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Wenn Sie eine Barriere bemerken, können Sie uns das melden.
Zum Beispiel:

  • Sie können etwas nicht lesen.
  • Sie können etwas nicht verstehen.
  • Die Bedienung ist zu schwer.

Wir helfen Ihnen gerne.

So melden Sie eine Barriere:
Ganz unten auf der Seite im hellgrünen Feld.
Klicken Sie auf: Erklärung zur Barrierefreiheit.
Den Link finden Sie hier.
Dort finden Sie die E-Mail-Adresse und die Telefon-Nummer

Was passiert nach Ihrer Meldung?

Wir brauchen bis zu 1 Monat Zeit für die Antwort.
Bitte warten Sie diesen Monat ab.

Wenn Sie keine Antwort bekommen
oder nicht zufrieden sind,
können Sie sich weiter beschweren.

Dann wenden Sie sich an:
Landesbeauftragte für digitale Barriere-Freiheit