Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Bezirksamt Neukölln von Berlin Projekt- und Verwaltungsleitung Campus Efeuweg
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.campus-efeuweg.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.12.2025 erstellt und am 08.12.2025 überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde von der oben aufgeführten zuständigen Stelle durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Beschreibung: Für die wichtigsten Inhalte, die Navigation und die Erklärung zur Barrierefreiheit fehlen bisher Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Dadurch können gehörlose Nutzerinnen und Nutzer die Informationen womöglich nicht vollständig verstehen.
Maßnahmen: Es werden Gebärdensprach-Videos erstellt, die die wichtigsten Inhalte, die Navigation und die Erklärung zur Barrierefreiheit verständlich machen. Diese Videos werden auf den entsprechenden Seiten eingebunden.
Zeitplan: Behebung in 2026
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):
Teilbereich: PDFs
Beschreibung: Ein Teil der verlinkten PDFs sind nicht barrierefrei und enthalten keine Alternativdarstellungen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen und kann nicht vollständig mit Screenreadern genutzt werden.
Begründung für unverhältnismäßige Belastung:
-
- Fehlende technische und personelle Ressourcen:
Die Anpassung aller PDFs an den PDF/UA-Standard erfordert spezialisierte Software und Fachwissen. Diese Ressourcen stehen aktuell nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. - Hoher Zeit- und Kostenaufwand:
Die manuelle Prüfung und Nachbearbeitung jedes einzelnen Dokuments ist sehr aufwendig. Für eine große Anzahl von PDFs würde dies erhebliche finanzielle Mittel und Arbeitszeit binden, die aktuell nicht verfügbar sind. - Fehlende Quelldaten und Rechte:
Für viele ältere PDFs liegen die Originaldateien nicht mehr vor oder es bestehen keine Nutzungsrechte an den Quelldaten. Dadurch ist eine barrierefreie Neugestaltung technisch und rechtlich nicht möglich. - Priorisierung aktueller Inhalte:
Wir konzentrieren uns auf die Barrierefreiheit von aktuellen und häufig genutzten Inhalten. Ältere PDFs haben oft Archivcharakter und werden nur selten aufgerufen. Eine sofortige Überarbeitung würde andere gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen gefährden. - Unverhältnismäßigkeit im Verhältnis zum Nutzen:
Die Überarbeitung aller historischen PDFs würde einen sehr hohen Aufwand verursachen, der nicht im Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung dieser Dokumente steht.
- Fehlende technische und personelle Ressourcen:
Teilbereich: 360°-Rundgang (Panomaker.de)
Beschreibung:
Der 360°-Rundgang, der mit der Plattform Panomaker.de erstellt wurde, ist nicht barrierefrei. Der Rundgang enthält keine Alternativdarstellungen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen und kann nicht vollständig mit Screenreadern genutzt werden. Der Link zum Rundgang ist als externer Link gekennzeichnet und ausdrücklich als „nicht barrierefrei“ markiert.
Begründung für unverhältnismäßige Belastung:
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- Technische Einschränkungen:
Die Inhalte wurden mit einer externen Plattform (Panomaker.de) erstellt. Diese Plattform bietet aktuell keine Funktionen zur vollständigen Umsetzung der Barrierefreiheit (z. B. für Screenreader, Tastaturnavigation oder Alternativtexte). - Hoher Kosten- und Zeitaufwand:
Eine barrierefreie Neuproduktion des Rundgangs würde erhebliche finanzielle Mittel erfordern, die derzeit nicht verfügbar sind. Es müssten externe Dienstleister beauftragt werden, da intern keine Kapazitäten für die Umsetzung bestehen. - Geförderte Maßnahme mit Bestandsschutz:
Der Rundgang ist Teil einer abgeschlossenen, geförderten Maßnahme. Für diese Maßnahme besteht Bestandsschutz, sodass eine nachträgliche Anpassung nicht vorgesehen und nicht finanzierbar ist. - Priorisierung gesetzlicher Anforderungen:
Wir konzentrieren uns auf die Barrierefreiheit von Kerninhalten der Website (z. B. Textinhalte, PDFs, Navigation). Die Anpassung des Rundgangs würde andere gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen gefährden. - Unverhältnismäßigkeit im Verhältnis zur Nutzung:
Der Rundgang ist ein Zusatzangebot und nicht zwingend erforderlich für die Nutzung der Website. Die sofortige Umsetzung würde einen unverhältnismäßigen Ressourceneinsatz erfordern, der nicht im Verhältnis zum Nutzen steht.
- Technische Einschränkungen:
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Bezirksamt Neukölln von Berlin Projekt- und Verwaltungsleitung Campus Efeuweg
Ansprechpartnerin: Nehayet Boral
Efeuweg 34, 12357 Berlin
Tel. +49 30 28836724
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!